Der Pressedienst Düsseldorf informiert: Familienforschung online starten
Ab sofort können Interessierte über das Onlineangebot des Stadtarchivs Düsseldorf im Portal „archiveNRW“ auf mehr als eine halbe Million digitalisierte Urkunden zugreifen. Die historischen Personenstandsregister, also die Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, bieten ab dem Jahr 1798 wertvolle Einblicke in die Düsseldorfer Familien- und Stadtgeschichte und stehen nun auch für die digitale Recherche zur Verfügung.
Die Beigeordnete für Kultur und Integration Miriam Koch: „Das Stadtarchiv ist unser verlässlicher Kommunikationsdienstleister für historisch Interessierte. Das historische Personenstandsregister gehört mit knapp 2.000 Anfragen pro Jahr zu dem gefragtesten Quellenbestand. Die Digitalisierung ist da nur folgerichtig, entspricht dem Servicegedanken dieses Kulturinstituts und schont zusätzlich die Originale.“
Rund 18 Regalkilometer Archivmaterial
Stadtarchive sind für alle Geschichtsinteressierten eine unerschöpfliche und unverzichtbare Quelle. Seien es Unterlagen über die Menschen, die hier lebten, über Gebäude, Straßen und Infrastruktur, die Stadtpolitik und -verwaltung allgemein, über Firmen, Vereine und Kultur – nahezu zu jedem Thema gibt es Informationen. Das gilt auch für das Stadtarchiv Düsseldorf mit seinen Beständen, die – aneinandergereiht – mittlerweile circa 18 Regalkilometer ausmachen und vom 14. Jahrhundert bis heute reichen. Ganz besonders häufig genutzte Quelle sind seit dem Jahr 2007 die sogenannten Standesamtsregister, deren Aufbewahrung und Benutzung seinerzeit im Personenstandsgesetz neu geregelt wurde. Sie sind die Grundlage einer jeden ausgestellten Geburts-, Heirats- oder auch Sterbeurkunde und insofern deren Originale.
Nach Ablauf gesetzlich festgelegter Fristen geben die Standesämter diese drei Register an die zuständigen Archive ab (Geburten: 110 Jahre, Heiraten: 80 Jahre, Sterben: 30 Jahre nach dem Ereignis). Dort sind sie dann auch nach den Vorgaben des Archivgesetzes NRW einsehbar, es sei denn es wurden Nachträge eingetragen, die Belange des Datenschutzes berühren. Dazu gehören etwa Adoptionen, die auch noch lange nach der Eheschließung in der Heiratsurkunde der adoptierenden Eltern aufgenommen wurden, Angaben über uneheliche Geburten in den Geburtsurkunden der Eltern sowie Angaben über Todesumstände in Sterbeurkunden.
Aufgrund ihrer Bedeutung gibt es immer zwei Ausfertigungen dieser Quellen: das Hauptregister bleibt auf Dauer in der ausstellenden Kommune (hier: Stadtarchiv Düsseldorf ), die Zweitschrift geht an das zuständige Landesarchiv, um im Falle eines Verlustes der ersten Serie immer noch eine Möglichkeit des Nachweises zu haben. … Weiterlesen