Seit dem Jahre 1537 wurde den evangelischen Geistlichen ausdrücklich das Recht eingeräumt, die Aufsicht über ihre Prediger selbst zu führen, ungeeignete Persönlichkeiten auszuschließen und die Kandidaten, die von auswärts kamen, einer Prüfung zu unterziehen. Die Urkunde, die im Prinzip die reformierte Lehre anerkannte, ist als Kopie erhalten geblieben.
Während dem ganzen 16. Jahrhundert war der rätische Bundestag der Synode, die er durch obige Urkunde geschaffen und offiziell anerkannt hatte, freundlich gesinnt. Nach 1598 erfolgte ein Erlass, der sich mit der evangelischen Kirche befasste.
So lange Johann Comander (Dorfmann) lebte, war er das anerkannte Haupt der evangelischen Geistlichen in den drei Bünden. Nach dessen Tod werden die Namen Johannes Fabricius Montanus, Philipp Gallicius, später Tobias Egli, Ulrich Campell und Johannes Calvin genannt.
Erwähnt wurde die Martinskirche bereits um 800. Sie ist das älteste Gotteshaus der Stadt. Kaiser Otto I. übereignete 928 die Martinskirche dem Bistum Chur. Durch die Reformation, die obiger Johann Comander eingeleitet hatte, wurde die ursprünglich katholische Kirche als „reformiertes“ Bauwerk vollendet.
Quelle:
M. Valèr: Die evangelischen Geistlichen an der Martinskirche in Chur, vom Beginn der Reformation bis zur Gegenwart, Chur : 1919 by Manatschal Ebner