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Die entdeckten heidnischen Begräbnis- und Opferstätten, die aufgefundenen heidnischen Altertümer und römischen Münzen geben die Gewissheit, dass diese Gegend in grauer Vorzeit schon bewohnt war. Welchem Volksstamm die Bewohner angehört haben lässt sich allerdings nicht mit Bestimmtheit sagen.
Zur Zeit der großen Völkerwanderung im 4. und 5. Jahrhundert drängten die Slawen von Osten her weit nach Westen vor. Sie zerfielen in drei Hauptstämme: den östlichen oder russischen, den südlichen und den nord-westlichen Stamm. Zu letzterem rechnet man die die Lechen (seit dem 10. Jahrhundert Polen genannt) Böhmen, die Mähren, Slovenen und Wenden. Die Slawen teilen ihr Land in Gaue.
Inzwischen bildete sich das polnische Reich unter dessen ältesten, der Sage angehörenden Regenten um 840 Piast als Stammvater der Piasten zu erwähnen ist. Der erste, urkundlich beglaubigte Polenherzog war Mesco (Mieszko I.) von 962-992, der sich 965 mit Dubrawka, der Tochter des böhmischen Herzogs Boleslaw I. und im nächsten Jahr unter dem Einfluss seiner Gattin das Christentum annahm.
Viele unselige Kriege die um den Besitz Schlesiens führten schließlich zu völliger Anarchie und Christenverfolgung. Das Land wurde Schauplatz ärgster Verwüstungen. Mit der Einführung des Christentums zeigen sich deutliche und belegbare Spuren der Kultur. So entstanden um 1000 das Erzbistum Gnesen und gleichzeitig das untergeordnete Bistum Breslau.
Heinrich I. von Polen besaß als Alleinerbe seit 1201 ganz Niederschlesien, das Lebuser Land, das Krakausche und Großpolen bis zur Warthe. Aber noch erfolgreicher für Land und Volk wirkte seine Gattin Hedwig. Sie war eine der edelsten Fürstinnen, die bereits zu Lebzeiten als Heilige verehrt wurde und nach ihrem am 15. Oktober 1243 erfolgten Tod 1267 von Papst Clemens IV. in die Zahl der Heiligen aufgenommen wurde. Hedwig war eine Tochter Bertholds, der über Tirol, Kärnten und Istrien herrschte und auch ansehnliche Besitzungen in Franken hatte.
Die Herzogin duldete nichts, was gegen gute Sitte und Nächstenliebe verstoßen hätte und sie wachte streng darüber, dass alle ihre religiösen Pflichten genau erfüllten. Ihre Einkünfte gehörten den Notleidenden und mit ganz besonderer Sorgfalt widmete sie sich der Erziehung ihrer Kinder. Selbst beim Tode ihres Mannes und des ältesten Sohnes Heinrich des Frommen der in der Tartarenschlacht 1241 starb, hielt sie fest an ihrem Glauben. Hedwig war eine deutsche Fürstin, abstammend aus Franken. Die deutschen Fürstentöchter wurden in jener Zeit nicht eben gerne gesehen im Polenlande. (So wurde beispielsweise die Großmutter von Heinrich I. von polnischen Chronisten als der böse Engel ihres Gemahls bezeichnet und als Ursache für dessen Unglück und Sturz)
Die Verwaltung des Landes wurde von der Burg Wartenberg ausgeübt, die bereits im Jahre 1254 genannt wird, sie war eine der bedeutendsten Landesburgen. Der erste urkundlich beglaubigte Kastellan oder Burggraf war Albert von Stuobna im Jahre 1276. Wer der erste Erbvogt von Wartenberg war, lässt sich nicht mit Bestimmheit angeben, aber vermutlich war das ein Herr von Regensburg. Als Wartenberg deutsches Stadtrecht erhielt, wurde ihm ein bestimmtes Gebiet zugewiesen. Auch erhielt Wartenberg das Weichbildrecht im 13. Jahrhundert. Zu dem Wartenberger Gebiet gehörte auch das Herzogtum Oels, dessen erster Hezog Konrad I. (1320-1366) war.
Durch wiederholte Erbschaftsteilungen und Streitigkeiten konnten sich die schlesischen Herzöge ihren mächtigen Nachbarn gegenüber nicht lange behaupten und notgedrungen begab sich einer nach dem anderen in den Schutz des Königs von Böhmen und wurde dessen Vasall. Auch Konrad I. war davon nicht ausgenommen. Nachdem der staatskluge Johann von Böhmen am 9. Mai 1329 den Lehnbrief für Herzog Konrad ausgestellt hatte, unterwarf dieser darauf das Herzogtum Oels mit den Gebieten von Wartenberg, Oels, Trebnitz, Trachenberg, Wohlau, Leubus, Winzig, Herrnstadt, Prausnitz etc. der Lehnsherrschaft des Böhmenkönigs.
(Zur Anlage eines neuen oder eines bereits bestehenden Ortes mit deutschem Recht gehörte vor allem die urkundliche Genehmigung des Landesherrn und dessen Verzicht auf ihm zustehende Rechte. Das zur Kolonisation ausersehene Land wurde nach der „Hufe“ vermessen und übergeben. Dieser Mann wurde der Dorfschulze. Er verteilte die Hufen zu Bauern- und Gärtnerstellen und erhielt dafür mehrere zinsfreie Hufen als erbliches Eigentum)
Während des Bestehens der freien Standesherrschaft des Wartenberger Gebietes gab es nachfolgende Landesherrn:
Die Herren von Haugwitz (1489-1517)
Die Herren von Löwe (Lev) (1517-1529)
Die Herren von Maltzahn (1529-1570/1571)
Die Herren von Braun (1571-1592)
Die schlesischen Burggrafen Dohna (1592-1711)
1711 fiel die Standesherrschaft unter die Verwaltung des kaiserlichen Oberamts bis 1719 unter den preuß. Dohnas bis 1734 und ab 1734 unter Graf Ernst Johann von Biron. Ihm folgte Graf Burchard Christoph von Münnich bis 1742.
Danach war die alte ständische Autonomie Schlesiens gebrochen. Kaiserlich-königliche Behörden standen regulierend und leitend über der Landesregierung, die ein Organ des monarchischen Willens geworden war.
Dieses Werk beschreibt nicht nur den geschichtlichen Verlauf des Landes und seines Volkes, es ist auch genealogisch von großem Wert, denn keiner seiner Landesherren kommt hier zu kurz mit seinen familiären Strukturen und verwandtschaftlichen Verbindungen.
Auch die Wartenberger Stadtkinder werden, beginnend mit dem Domherrn zu Breslau Simon Wartenberg biographisch aufgeführt. Wer waren die Geistlichen in Wartenberger Diözese oder wer hatte in den Kreisämtern das Sagen. Dies alles ist nachzulesen und bietet schon wieder genügend Stoff für Einzelbrographien.
Quelle:
- Joseph Franzkowski: Geschichte der freien Standesherrschaft der Stadt und des landrätlichen Kreises Gross Wartenberg, Gross Wartenberg: Selbstverlag 1912