Geschichte vom gräflichen und freiherrlichen Geschlecht derer von Grote
Die gesamte Nachkommenschaft des Vogts Heinrich ist überhaupt niemals unter dem Namen Grote zusammengefasst worden, sondern vielmehr ist dieser von Heinrichs ältestem Sohne, dem Otto I. dictus Magnus (gestorben zwischen 1206 und 1211) nur auf dessen ältesten Sohn Otto II. Magnus und seine Erben übergegangen. Während in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts in 44 Fällen Söhne und Enkel des Advocatus Heinrich urkundlich erwähnt wurden, kommt in diesem Zusammenhang Magnus nur 17 Mal vor. Die übrige Nachkommenschaft Heinrichs: Werner I. + nach 1225, Gevehard I. + vor 1252, Werner II. + um 1264. Der Sohn von Gevehard I. führte zum Teil noch den Namen „de Luneborg“. … Weiterlesen