Das Gouvernement Kurland wurde neben den damals bereits bestehenden Gouvernements Estland (dem heutigen Nordteil der Republik Estland) und Livland das dritte der russischen Ostseegouvernements, die vom deutsch-baltischen Adel jeweils autonom verwaltet wurden.
Die durch Peter den Großen nach dem Erwerb des nördlichen Baltikums im Frieden von Nystad 1721 den baltischen Städten und Ritterschaften zugesicherten Privilegien kamen zunächst auch in Kurland zur Anwendung und ermöglichten eine autonome Selbstverwaltung. So konnte z. B. durch Beschluss der baltischen Ritterschaften 1816–1819 die Leibeigenschaft in Kurland, Estland und Livland aufgehoben werden, obwohl sie in Russland noch ca. weitere 40 Jahre bestand. (Textquelle: Wikipedia)
Quelle:
- Klopmann, Friedrich von: Kurländische Güter-Chroniken nach urkundlichen Quellen, Mitau: I. F. Steffenhagen & Sohn, 1856 und 1894, Bd. 1 und Bd. 2 Siehe auch Artikel: Datenbank der Kurländischen Güterurkunden
- Eduard Freiherr von Fircks: Neue kurländische Güter-Chroniken. 1. Abt., Kirchspiel Kandau / nach den Guts-Briefladen und anderen Quellen bearbeitet und im Auftrage des Kurländischen Ritterschafts-Comités, 1900
- Kurländische Güter-Chroniken : Neue Folge. I-II Lieferung, (Kautzmünde, Ruhenthal, Schwitten) Mitau : E. Behre’s Commissions-Verlag, 1890