Die Herrschaft Randerath bis zur Einverleibung in das Herzogtum Jülich

Schloss RanderathArnold von Randerath besaß durch seine zweite Frau das Gericht Setterich während eines Zeitraums von 10 Jahren, denn die Ehe blieb kinderlos und fiel nach dem Tode dieser Frau an die Verwandtschaft zurück. Im 14. Jahrhundert besaßen die Herren von Randerath den Dingstuhl Boslar. Liedberg erhielten die Herren von Randerath durch Erbschaft bis zum 13. Jahrhundert.

Die Herrschaft Randerath umfasste die jetzigen Bürgermeistereien Randerath und Würm (ohne Uetterath) also die Ortschaften Randerath, Himmerich, Kogenbroich, Kraudorf, Leerodt, Zumdahl, Baumen, Berg, Donselen, Hoven, Klomp, Opheim, Beeck, Honsdorf, Leiffarth, Müllendorf, Klein-Siersdorf, Süggerath. Dazu kam noch die Vogtei Linnich mit HausRischmühlen, sowie die Vogtei über die vier Haupthöfe des kölnischen Domkapitels.

Das Schloss Randerath hat einem berühmten Dynastengeschlecht des Mittelalters den Namen gegeben. Zuerst 1084 treffen wir in einer Urkunde auf Hartger von Randerath, der auch als Stammvater des Geschlechtes betrachtet werden muss. Derselbe erschien 1094 unter dem Namen „Harger“ und auch in den Jahren 1104 und 1109 kommt er in Urkunden vor, hier unter dem Namen „Hartbern“.

Da sein einziger Bruder weder Sohn noch Gattin hatte, muss die weitere Abstammung auf Hartbern zurückgeführt werden. Dieser hatte nachweislich 3 Söhne: Hartbern II., Gerhard I. und Wilhelm. Letzterer war Kanonikus des Münsterstiftes in Bonn, erhielt aber 1147 auch eine Präbende des Mariengradenstiftes in Köln.

Hartbern erscheint als Großvasall 1157 in einer Urkunde, in der Kaiser Friedrich I. der St. Marienkirche zu Antwerpen den Besitz all ihrer Güter bestätigt und ebenfalls am 3. Juni 1157 in Aachen als Zeuge einer Schenkung desselben Kaisers an das Marienstift. Im gleichen Jahr geriet er in Fehde mit Goswin II. von Heinsberg. Dieser erhielt Hilfe vom Erzbischof Friedrich von Köln, der das Schloss Randerath einnahm und verbrannte und angeblich den Kastellan des Schlosses aufhängen ließ.

Gerhard I. von Randerath wird zuerst in einer Urkunde aus dem jahre 1129 genannt, in der König Lothar der Abtei St. Pantaleon in Köln einen Weinberg zurückerstattet. In der Urkunde von 1166, in der Erzbischof Reinald von Köln die Teilung zwischen Elisabeth von Randerath und ihrer Schwester Hildegunde von Meer bestätigt, finden wir Gerhard und seinen Bruder Wilhelm als Zeugen. Elisabeth wird in alten Urkunden ausdrücklich als „Domina“ von Randerath bezeichnet und auch, dass durch sie das Schloss Liedberg an die Familie von Randerath gekommen sei.

Gerhard I. zeugte drei Kinder: Gerhard II., Goswin und Theoderich. Letzerer erscheint in Urkunden als Herr von Erprath (dominus de Erprode) und hatte zwei Söhne: Ludwig von Randerath und Gottfrid von Erprath. Man kann vermuten, dass er eine Erbin von Erprath geheiratet hatte.

Nach der Übernahme durch die Herzöge von Jülich im Jahre 1392 wurde die Anlage stark befestigt. Die Reste der Burg wurden 1762 abgebrochen und im Jahre 1766 das bestehende Kellnereigebäude errichtet. Heute befindet sich die Burg in Privatbesitz und ist völlig restauriert worden.

Quelle:

Müller, Aegidius: Die Herrschaft Randerath bis zu ihrer Einverleibung in das Herzogthum Jülich, Aachen: Palm 1879