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Das Landesarchiv Berlin informiert:
Ab sofort können Register, Sammelakten und Namensverzeichnisse der Berliner Standesämter im Landesarchiv Berlin genutzt werden. Aufgrund einer im Januar 2009 in Kraft getretenen Novellierung des deutschen Personenstandsrechts sind Geburten, Heirats- und Sterberegister nur noch zeitlich begrenzt fortzuschreiben und werden nach Schließung – entsprechend den in den einzelnen Bundesländern gültigen archivgesetzlichen Bestimmungen – für Forschungsinteressen und andere öffentliche Zwecke zugänglich.
Hier gehts zur Standesamtsabfrage:
http://landesarchiv-berlin.de/labsa/show/index.php
Bestandslage
Die Berliner Überlieferung von Personenstandsunterlagen weist verschiedene historisch begründete Besonderheiten auf. Die Evakuierung von Registerbeständen in den letzten Jahren des Zweiten Weltkrieges und die in den Nachkriegsjahren einsetzende administrative Spaltung der Stadt führten zu einer Zersplitterung und Vervielfachung der Registerführung. So wurden im Westteil der Stadt Zweitbücher zu Erstbüchern umgewidmet, da die ursprünglichen Erstbücher nicht mehr greifbar waren. Neue Zweitbücher wurden angelegt. Gleichzeitig wurden im Ostteil der Stadt die dort lagernden Bücher aus dem Westteil gelegentlich noch fortgeschrieben und ergänzt. Dort wurden allerdings entsprechend dem in der DDR gültigen Personenstandsrecht Zweitregister und Sammelakten nicht mehr geführt und zu großen Teilen vorschriftsmäßig vernichtet. Anfang der 1990er Jahre gelangten die Bücher wieder an die ursprünglich zuständigen Ämter, so dass es dort nun sowohl umgewidmete wie auch zurückgeführte Erstregister gibt. Die zwischenzeitlich angelegten Beischreibungen konnten in den letzten Jahren vor Inkrafttreten des neuen PStG nicht mehr durchgängig abgeglichen und ergänzt werden.
Aufgrund der unterschiedlichen Fortschreibungsfristen nach dem PStG bilden derzeit Sterberegister den größten Anteil der Überlieferung, während gerade bei kleineren Standesämtern Geburtenregister noch fehlen können. Namensverzeichnisse zu den Registerbänden sind in der Regel immer vorhanden; Sammelakten fehlen häufig.
Genealogische Quellen vor 1874
Daten über persönliche Ereignisse wie Taufe, Kommunion, Konfirmation, Trauung und Beerdigung wurden in Deutschland seit dem 16. Jahrhundert in Kirchenbüchern aufgezeichnet. Informationen zur Quellenlage in den einzelnen deutschen Kirchenarchiven enthält das vom Verband kirchlicher Archive unterhaltene Kirchenbuchportal.
Quelle:
http://www.landesarchiv-berlin.de/lab-neu/03_10.htm