Geschichte morganatischer und legitimierter Fürsten- und Grafen-Ehen in Deutschland

Die Morganatische Ehe

Morganatische Verbindungen heißen bekanntlich die Ehen „zur linken Hand“, die von Fürsten und Personen des hohen Adels mit einer Nichtebenbürtigen, das heißt, einer Dame vom niederen Adel oder einer Frau bürgerlicher Herkunft geschlossen werden, wobei die Kinder nur den Namen der Mutter und deren Vermögen erben.

Die Morganatische Ehe ist eine staatlich und kirchlich „ordnungsgemäß zustande gekommene“ Ehe, bei der wegen mangelnder Ebenbürtigkeit der Braut nicht alle sonst üblichen üblichen Rechtsfolgen einer Ehe eintraten. Wesentliche Folgen waren üblicherweise, dass die Ehefrau und die Kinder nicht Mitglied der Familie des Bräutigams wurden, keinen Anspruch auf Namen, Titel und Wappen hatten, sowie keine vermögensrechtliche Ansprüche oder Thronfolgeansprüche erwarben. Im Protokoll rangierte die Braut, obwohl offizielle Ehefrau, noch hinter den jüngsten Prinzen und Prinzessinnen (Zitiert aus www.adelsrecht.de)

In Deutschland trat der Ständeunterschied merklicher als in den meisten anderen Ländern auf. Von jeher war es daher allgemeiner Grundsatz, dass in Heiratsangelegenheiten jeder bei seinem Stande bleiben müsse; im entgegengesetzten Falle aber durfte der niedere Ehegatte an den Vorzügen des anderen keinen Anteil haben, sowie auch der höhere Stand auf die Kinder solcher ungleichen Ehen oder Missheiraten nicht vererbt werden konnte. Das Register dieses Werkes liest sich wie das „who is who“ des Adels. Ein interessantes Buch!

Quelle:

Geschichte morganatischer und legitimierter Fürsten- und Grafen-Ehen in Deutschland : nebst Mitteilung. über damit verwandte Erscheinungen und einem Register, erschienen in Halle: Schwetzke, 1874

Weitere Infos:

Geschichte des Deutschen Adels