Beiträge zur Geschichte der Familie von Seydewitz von 1299 bis 1875

Die Familie von Seydewitz wird in älteren und neueren genealogischen Schriften als eines der ältesten Adelsgeschlechter im Meißener Land bezeichnet, nirgends aber finden sich ausführliche Mitteilungen über die Familie, oder beglaubigte Angaben über Alter und Herkunft.

In neuerer Zeit haben sich deshalb Mitglieder der Familie darum bemüht, in allen zugänglichen Urkunden die Familie zu erforschen; das Resultat ihrer Recherchen ist in der nachstehenden Publikation festgehalten. Die ermittelten urkundlichen Nachrichten über die Familie reichen bis in das 13. Jahrhundert zurück.

Wie die meisten alten Adelsgeschlechter hat die Familie von Seydewitz ihren Namen dem Besitztum entnommen. Ihnen gehörten die Güter Seydewitz und Plotha an der Elbe. Ob sie aus dieser Gegend stammen, oder ob sie slawischen oder germanischen Ursprungs sind, darüber fehlt es an urkundlichen Nachweisen.

Die älteste bekannte Urkunde, in welcher der Ortsname Seydewitz oder Sydewicz vorkommt, ist der vom Markgrafen Heinrich dem Erlauchten am Abend vor Laurentius (9. August) 1251 erteilte Dotationsbrief, in welchem jenes Dorf zinspflichtig aufgeführt wird. Das in dieser Urkunde genannte Dorf Sydewicz ist der schon erwähnte Stammsitz der Familie bei Mühlberg; die übrigen Orte dieses Namens in Böhmen, Thüringen und im Leipziger Land (wo es außerdem einen Bach dieses Namens gibt) stehen in keiner nachweisbaren Beziehung.

Über die Zeit aber, seit wann die Familie diesen Stammsitz und überhaupt Güter im Meißner Land besaß, fehlt es an urkundlichen Nachrichten. Im Reichs- und Staats-Handbuch von Varrentrapp wird zwar angegeben, dass die Familie schon im 10. Jahrhundert ansässig gewesen sei, aber eine nähere Begründung fehlt. Es liegt aber die Vermutung nahe, dass die Familie in ältester Zeit „Plotha“ sowohl „Seydewitz“ besaß und sich abwechselnd nach dem einen oder anderen dieser Besitztümer genannt hat.

Der älteste urkundlich erwiesene Stammvater der Familie ist Albertus de Sydewiez, welcher in einer das Kloster Mühlberg betreffenden Schenkungs-Urkunde vom 12. Mai 1299 als Zeuge genannt wird. Seine Söhne dürften Henricus und Thimo gewesen sein, darauf weist ein Eintrag von 1341 im Klosterbuch hin.

Die ältere Linie wurde am 10. Juli 1773 in Wien in den Reichsfreiherrenstand erhoben, und erhielt am 23. Februar 1743 in Frankfurt am Main den Reichsgrafenstand.

Seydewitz Tafel I
 Seydewitz Tafel II
 Seydewitz Tafel III

 

Quelle:

Literatur:

  • Genealogisches Handbuch des Adels, Adelslexikon Band XIII, Band 128 der Gesamtreihe, C. A. Starke Verlag, Limburg (Lahn) 2002