Dreibändiges Werk mit einer Vielzahl von Ahnenproben von Damian Hatard.
Die Adelsprobe (auch Ahnenprobe) ist ein urkundlicher Nachweis der adligen Abstammung eines Geschlechts oder einer Person. Der erste wesentliche Ahnenbeweis war vom 12. Jahrhundert an der der Turnierfähigkeit; er wurde vom Nachweis der Abstammung von vier ritterbürtigen Ahnen und der Legung einer Wappenprobe abhängig gemacht. Später wurden bestimmte Funktionen dem Adel vorbehalten, so in Ritterorden, Domkapiteln und Stiften (Stiftfähigkeit), Orden und Stiften für adelige Damen, Hofwürden (z. B. Kämmererwürde, Hofzutritt) und die Landtagsfähigkeit in der Klasse der Ritterschaft.
So durften nur „Vierschildrige“, d. h. von vier adligen Großeltern Abstammende, der adligen Privilegien einer Stiftung oder eines Ritterordens teilhaftig werden. Der Kandidat musste die Wappenschilde seiner Vorfahren vorweisen, die von den Angehörigen der betreffenden Geschlechter beschworen werden mussten. Bei den Stiften geschah es nicht selten, dass man durch Kapitelbeschlüsse die erforderliche Anzahl adliger Ahnen (von vier Großeltern auf acht Urgroßeltern oder gar sechzehn Ururgroßeltern) erhöhte, um die Aufnahme zu erschweren.
Welche Abstammungsvoraussetzungen zu erfüllen waren, ergab sich aus den Regeln der betreffenden Institution. Tendenziell wurden aber – zur Aufrechterhaltung der Exklusivität – die Anforderungen bis hin zur 16-Ahnen-Probe (Nachweis, dass alle Ururgroßeltern adelig geboren waren) immer mehr verschärft. In älteren Zeiten wurde der Nachweis regelmäßig durch die sogenannte „Aufschwörung” (d. h. die durch andere Adelige erfolgte feierliche Bestätigung der Richtigkeit der auf der Ahnentafel des Probanden enthaltenen Angaben sowohl bezüglich der ehelichen Geburt aller Vorfahren als auch der Zugehörigkeit aller aufgeführten Personen zum Adel) erbracht; mit der Säkularisation und dem Ende des alten Reichs trat an ihre Stelle der Urkundenbeweis. Quelle dieses Textes: Wikipedia Eine bessere Erklärung zu den Ahnenproben findet ihr auf Archivalia.