Am 30.1.1729 verstarb in seiner Mainzer Residenz Lothar Franz von Schönborn, Kurfürst-Erzbischof von Mainz und Bischof von Bamberg, neben seinem Onkel Johann Philipp der zweite bedeutende Erzkanzler aus einem Geschlecht, das für fast drei Generationen das Bild der „Germania sacra“ entscheidend bestimmte.
Sein Tod ließ das unangefochtene Recht des Domkapitels zur Wahl eines Nachfolgers auf dem Mainzer Erzstuhl nicht in Kraft treten, hatte das Kapitel doch bereits im Oktober 1710 dem Verstorbenen mit dem Pfalzgrafen Franz Ludwig aus der Neuburger Linie einen Koadjutor zur Seite gestellt. Erst nach dem Tode des Erzbischofs Franz Ludwig von Pfalz-Neuburg wählte das Mainzer Domkapitel Philipp Karl von Eltz am 9. Juni 1732 einstimmig zum neuen Erzbischof.
Die Nachricht vom Tode Franz Ludwigs traf keineswegs unerwartet in der Nacht zum 25.4.1732 in Mainz ein; in Mannheim hatte Kurfürst Karl Philipp auf ein Gerpcht hin sogar bereits vor dem Tod seines Bruders Trauerkleidung angelegt. Mit dem Eintritt der Sedisvakanz ging automatisch alle Regierungsgewalt auf das Mainzer Domkapitel über und wie gewöhnlich zögerte es nicht, in einem ersten Schritt drei Statthalter (einen Prälaten und zwei Kapitularherren) aus seiner Mitte zu benennen: der Domsänger Philipp Karl von Eltz war zugleich Hofratspräsident, Anselm Franz von Warsberg war Kammerpräsident und auch der Freiherr von Sickingen war als Vizedom von Bingen mit administrativen Fragen laufend beschäftigt.
Zur gleichen Zeit wie die Hofburg hatten auch die Wittelsbacher erste Schritte eingeleitet, um sich einer Majorität im Mainzer oder Wormser Kapitel zu versichern und auch die französische Diplomatie hatte ein starkes Interesse an einer Beeinflussung der Wahl…. wie es weitergeht lässt sich nachlesen in nachfolgendem Digitalisat.
Quelle:
Duchardt, Heinz: Philipp Karl von Eltz – Kurfürst von Mainz, Erzkanzler des Reiches – Studien zur Kurmainzischen Reichs- und Innenpolitik im Selbstverlag der Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 1969 (Download)