Ehedispens
Av admin | 27. November 2009 | Kategori: Digital Library, Juridisk History | Comments OffFür unsere genealogischen Forschung gehören Ehedispense zu einer festen Therminologie. Der Begriff stammt aus dem katholischen Kirchenrecht und bestimmte in Einzelfällen eine Befreiung vom Eheverbot. Anträge mussten beim Archidiakon oder dem Dekanat gestellt werden, eine Entscheidung traf dann der Generalvikar oder das Erzbistum, zuweilen ging der Antrag nach Rom. Leider geben die Kirchenbücher selten darüber Auskunft und so bleibt einem der Weg ins Archiv nicht erspart.

