Bischof Emil Albert Oswald Karow

746KarowEmil Albert Karow wurde 1871 in Prenzlau als Sohn des Johann Karow und der Wilhelmine Henriette Trebbin geboren

Die Karows aus der Uckermark waren ein bäuerliches Geschlecht, das in Lützlow bei Prenzlau ansässig gewesen ist. Eines der jüngsten Mitglieder der Familie siedelte in die Stadt über und betrieb in Prenzlau ab 1869 eine Bäckerei und Gastwirtschaft. (Einbürgerung in Prenzlau am 07.09.1867) Dies war der Vater von Emil Karow.

Emil studierte in Tübingen, Halle und Berlin und wurde am 12. November 1899 ordiniert. Am 2.10.1900 heiratete er Margarete (Grete) Agathe Martha Liesegang (1872-1943) eine Tochter des Pastoren Liesegang in Perleberg und dessen Gattin Elisabeth Julie Abt. Aus dieser Ehe stammen vier Töchter und ein Sohn. Die komplette Ahnenreihe kann in der Datenbank verfolgt werden.

Daten aus der Zeit 1921 bis 1937

1921: Ernennung zum Mitglied des Evangelischen Oberkirchenrats (EOK) mit der Amtsbezeichnung Oberkonsistorialrat

1926: Verleihung des Ehrendoktors der theologischen Fakultät der Universität Halle-Wittenberg (Darum „D.“ vor dem Namen)

1928: Ernennung zum Generalsuperintendenten (GS) von Berlin durch den Kirchensenat

1933

Juni: Sprecher der GS der Evangelischen Kirche der altpreußischen Union

  1. Juni: Beurlaubung durch Reichskommissar Jäger nach einer Sitzung mit allen GS. (In dieser Sitzung war Karow der Sprecher der GS.
  2. Juli: Bestallung von Pfr. Otto Eckert (Zossen) (s.u.) als Nachfolger des aus Altersgründen in den Ruhestand getretenen GS Haendler und Beauftragung mit der einstweiligen kommissarischen Wahrnehmung der Geschäfte des GS Berlin-Land.
  3. Juli: Aufhebung der Beurlaubung von GS Karow durch den EOK: (Evangelischer Oberkirchenrat)

Zitat aus dem Schreiben an D. Karow: „Um die durch die Beilegung des Konflikts zwischen Staat und Kirche erreichte Befriedung zum Ausdruck zu bringen, …., ist die Beurlaubung Euer Hochwürden aufgehoben. ….“

  1. August: „Notverordnung“ zur Zusammenlegung der GSuren Berlin-Stadt und Berlin-Land.

Der vereinigte Sprengel wird vom GS Berlin-Stadt (d.h. D. Karow) verwaltet. Dieser führt die Amtsbezeichnung GS von Berlin.

Hierdurch erlischt der am 12. Juli erteilte Auftrag an Pfr. O. Eckert. (Dieser muss auch das Dienstfahrzeug (Mercedes Benz) an D. Karow zurückgeben.)

  1. September: Kirchen-Gesetz über die Errichtung des Landesbischofsamts und von Bistümern

(Wurde am 20. November 1934 von Reichsbischof (RB) L. Müller wieder aufgehoben, mit der Maßgabe, dass das ältere Recht wieder in Kraft tritt. (Die Bekennende Kirche (B. K.) war gegen die Einführung des Bischofsamts, da dieses als nicht protestantisch angesehen wurde.))

  1. September: Versetzung der GS Vits (Neumark und Niederlausitz) und Dibelius (Kurmark) in den Ruhestand
  • September: Auftrag des EOK an D. Karow zur Wahrnehmung der Geschäfte der ehemaligen GSuren Neumark und Niederlausitz (GS Vits) und Kurmark (GS Dibelius). Zu seiner (Karows) Unterstützung wird Pfr. O. Eckert bestellt.
  • Oktober: Rückgabe der Amtskreuze der in den Ruhestand versetzten GS Haendler, Vits und Dibelius (per Brief)
  •  November: Ernennung von D. Karow zum Bischof von Berlin durch den  Kirchensenat (aufgrund des „Bischofsgesetzes“ vom 6. September, das nur bis zum 20.11.1934 in Kraft war.)
  • November: Schreiben von RB Müller an D. Karow mit der Ernennung

1934

  1. März: 1. Tagung der neu gewählten Provinzialsynode Brandenburg s.u.

(Aktenvermerk von Bischof Dr. Oberheid): „Bischof Karow stand vor der Tatsache, dass die Provinzialsynode ein Misstrauensvotum gegen ihn aussprechen würde. Um dies zu vermeiden, erklärte er sich bereit, mit Ablauf des Monats Juli 1934 in den Ruhestand zu treten. RB Müller war einverstanden. Bischof Karow Mitteilung gemacht.“

  1. Mai: 2. Tagung der Provinzialsynode, Leitung Propst (!) O. Eckert, der scharfe Angriffe gegen den Pfarrernotbund (B. K.) richtet.

(Um den „Geist“ in der Provinzialsynode zu zeigen, hier die auszugsweise Wiedergabe einer „Kundgebung“, die von der Synode gemäß Protokoll „einstimmig“ verabschiedet wurde (In der Pressemitteilung fehlt das Wort „einstimmig“.):

„Getragen vom Bewußtsein der hohen Verantwortung gegenüber dem durch Adolf Hitler geeinten deutschen Volk bekennt sich die Synode erneut zur einigen Kirche des Evangeliums vom lebendigen Christus. In Dankbarkeit gegen die göttliche Vorsehung erkennt sie im nationalsozialistischen Staat ein Werkzeug des Allmächtigen, um durch das Prinzip der Freiheit und Ordnung vor aller Welt sichtbar völkisches Leben zu garantieren. Die Brandenburgische Provinzialsynode ist es allen nationalsozialistisch denkenden Volksgenossen und Kirchengliedern schuldig, über die Ordnung in der Gemeinde und in der Kirche zu wachen. …“

  1. Juni: RB Müller bestätigt die Versetzung D. Karows in den Ruhestand zum 1. August 1934, zusammen mit Dank und Anerkennung für die segensreiche bisherige Arbeit.
  • November: Aufhebung des Gesetzes vom 6. September 1933 zur Einführung des Bischofsamtes.

1936, 29. Januar: Bestätigung der Versetzung in den Ruhestand durch den Landeskirchenausschuß der Kirche Berlin-Brandenburg

1937, 20. Februar: Bestätigung der Versetzung in den Ruhestand durch den Landeskirchenausschuß der altpreußischen Union

 

1940 Eintritt in die Wehrmacht im Rang eines Majors

Aus den Erinnerungen von Bischof i.R. Emil Karow:

„Verhängnisvoll war damals schon (nach den Kirchenwahlen vom 23. Juli 1933) der Einfluss des Pfarrers und späteren Propstes Eckert. Mit guten Verwaltungsgaben und guten Kenntnissen der Verhältnisse ausgestattet, richtete er ein unerträgliches Regiment auf. Er war Nazist mit einer durchscheinenden kirchlichen Umhüllung. Dass seine Anträge von vornherein die Gewissheit hatten, angenommen zu werden, stärkte seine Stellung sehr. Das kam besonders deutlich zum Ausdruck, wenn über Pfarrer verhandelt wurde, die der Richtung der späteren Bekennenden Kirche angehörten. Sie wurden als Feinde des Deutschen Reiches verdächtigt und verächtlich gemacht, und die Anträge auf ihre Versetzung wurden angenommen.“

Provinzialsynode Leitung:

Der Bischof, 18 Mitglieder, davon 12 durch die bisherige Provinzialsynode gewählt, 6 durch den Bischof ernannt. Die Hälfte der Mitglieder müssen Laien sein. Die Wahl erfolgt im Verhältnis der auf Grund der Wahlen vom 23. Juli 1933 bestehenden Zusammensetzung der bisherigen Provinzialsynode

(H.-U. Wehler, „Deutsche Gesellschaftsgeschichte“, Band 4, Seite 801: In der Wahl vom 23. Juli 1933 hatten die Deutschen Christen eine überwältigende Mehrheit in den meisten Kirchenprovinzen errungen und in ausnahmslos allen Kirchenprovinzen der Preußischen Union (also auch in Berlin) die Leitung übernommen.)