Das älteste erhaltene Stadtbuch Stettins gehört zur dritten Gruppe, die Homeyer 1860 für die Stadtbücher unterschied, nämlich der Bücher im Dienste der Gerichtsbarkeit, den Stadtbüchern des Mittelalters, oder den Stadtbüchern im engeren Sinne (buchmäßig geführte Protokolle über Auflassungen und Rentbestellungen)
Geführt wurde das Buch sicherlich von den Stettiner Stadtschreibern, von denen einer Gottfried (Godekinus) hieß. Er wird in den Jahren 1272-1298 urkundlich erwähnt.
Quelle:
Wehrmann, Martin: Das älteste Stettiner Stadtbuch (1305-1352) Stettin: Herrcke & Lebeling, 1921