Für unsere genealogischen Forschung gehören Ehedispense zu einer festen Therminologie. Der Begriff stammt aus dem katholischen Kirchenrecht und bestimmte in Einzelfällen eine Befreiung vom Eheverbot.
Anträge mussten beim Archidiakon oder dem Dekanat gestellt werden, eine Entscheidung traf dann der Generalvikar oder das Erzbistum, zuweilen ging der Antrag nach Rom. Leider geben die Kirchenbücher selten darüber Auskunft und so bleibt einem der Weg ins Archiv nicht erspart.
Die Westdeutsche Gesellschaft für Familienkunde hat beispielsweise die Unterlagen des Erzbistums Köln aus der Zeit von 1662-1790 erschlossen und gedruckt. Für Bescheide nach 1800 geben einzelne Pfarrarchive Auskunft.
Um damit etwas vertrauter zu werden, möchte ich ein paar Beispiele vorstellen:
Beispiel 1. Beispiel 2. Beispiel 3. |
Beispiel 4. Beispiel 5. Beispiel 6. |
Beispiel 7. Beispiel 8. Beispiel 9. |
Literatur:
Darstellung der Rechtsverhältnisse der Bischöfe in der oberrheinischen Kirchenprovinz, Ignaz von Longer, Tübingen 1840
Geschichte der Päpste nach den Ergebnissen der neuesten Forschungen, Carl Haas, Tübingen 1860