Geschichte des Geschlecht derer von Keyserlingk
Um nun festzustellen, wer alles zum eingesessenen Adel zu rechnen ist, wurde 1618 auf dem Landtag ein Rittergericht (Ritterbank genannt) eingesetzt, um die Ansprüche jedes einzelnen Geschlechts zu prüfen. Vor dieser Ritterbank stellte sich am 30. Juli 1631 Johann von Keyserlingk (Tab II. Nr. 4) und berief sich darauf, dass er und sein Geschlecht ohne von ihm weitere Beweise zu verlangen, in die erste Klasse des Adels zu verzeichnen wären mit Anerkennung der Führung des Freiherren-Prädikates. … Weiterlesen