Familiengeschichte der Freiherren von Uslar-Gleichen

uslar-gleichenAm südlichen Hang des Sollinger Waldes, etwa 25 km nordwestlich von Göttingen, liegt in einem von der Aale durchflossenen Thal die Stadt Uslar, als „Husleri“ schon unter dem Abt Walho von Corvey zwischen 1011 und 1016 bekannt. Es besteht kein Zweifel daran, dass von diesem Ort der Name des zum ritterschaftlichen hannoverschen Adel zählenden Geschlechts von Uslar entnommen wurde, als in der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts die bis dahin allein durch ihre Taufnamen gekennzeichneten adeligen Personen zur Beseitigung der hierdurch erzeugten Verwirrungen ihrem Taufnamen den Namen ihres Geburts- oder Wohnorts hinzufügten – beide durch die Partikel „de“ miteinander verbanden und damit die Geschlechtsnamen einführten.

Der älteste bekannte Name des Geschlechts lautet nicht Uslar, sondern Huslere, auch Uslare, Huslare, Huslera, Uslere usw. Die Führung des Freiherren-Titels glaubte die Familie als ein uraltes Recht beanspruchen zu dürfen und bediente sich desselben allgemein, nachdem in der westfälischen Zeit von der Prüfung der adeligen Standesverhältnisse eingesetzten Kommission dem damaligen Friedensrichter Hans von Uslar zu Ilten und seinen Nachkommen der Titel „Baron“ durch Patentbrief König Jerome´s vom 10. Juli 1813 (Reg.1106) bestätigt und dem Landrat Carl von Uslar zu Schleusingen bei Verleihung des St. Johanniter-Ordens von seiner Majestät dem König Friedrich Wilhelm III. von Preussen die Berechtigung zur Führung des Freiherren-Titels durch Cabinets-Ordre vom 18. Januar 1829 zuerkannt worden war.

Allein die königlich hannoversche Regierung bestritt später den im Königreich angesessenen Mitgliedern der Familie dieses Recht, in Folge dessen die mit der Vertretung der Familie beauftragten Ober-Appellationsrat Bernhard von Uslar-Gleichen in Celle und dem Hauptmann Ferdinand von Uslar-Gleichen in Hannover unterm 20. Mai 1845 eine Eingabe an das Kabinett seiner Majestät des Königs Ernst August von Hannover richteten, worin sie unter Bezugnahme auf das beigefügte historische Material die Bestätigung des freiherrlichen Titels und Wappen erbaten. Nach einer Überprüfung der Urkunden und der Historie durch den König wurde mit Datum vom 5. Mai 1847 entschieden, dass die Mitglieder der Familie von Uslar-Gleichen und deren ehelichen Nachkommen die Führung des Freiherren-Titels zu gestatten sei.