Die Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen 1689

In den Jahren 1664, 1675, 1678, 1686 und 1689 wurden die Menschen zusätzlich belastet, weil der Landesherr des Fürstentums-Calenberg-Göttingen, die Kopfsteuer erhob um die Kriegs-Kasse aufzubessern.

Hiervon zeugen die „Die Kopfsteuerbeschreibung der Fürstentümer Calenberg-Göttingen und Grubenhagen 1689“ von Dr. Max Burchard und Herbert Mundhenke,  in 13 Bände zum herunterladen, als unverzichtbare Quelle für die Ahnenforschung. Trotz eingehender Prüfung konnte das Urheberrecht nicht geklärt werden.

Bereits 1790 veröffentlichte der Göttinger Professor Ludwig Spittler einen Aufsatz über die Geschichte des Kopfgeldes im Fürstentum Calenberg, um damit die Notwendigkeit dieser bei der Bevölkerung so verhassten Steuer aufzuzeigen. Es regte sich großer Unmut in der Bevölkerung und es erschienen Pamphlets, in allen Krügen und Schänken wurde von der Abschaffung des Kopfgeldes, dem Entschluss nicht weiter zahlen zu wollen, gesprochen.

Quellen: 

Vom alten zum neuen Bürgertum: die mitteleuropäische Stadt im Umbruch, 1780-1820, von Lothar Gall.
Die Geschichte des Kopfgeldes im Fürstenthum Calenberg, Göttingisches historisches Magazin. 1787-91.,1790, 6.Bd., S. 312-353

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