Eine verhängnisvolle Fügung hatte gewollt, dass der Schöpfer des Privatrechts, das kaiserliche Rom, nie über die Anfänge einer der wichtigsten Staatsgesetze, über die der Thronfolge hinausgediehen war. Schwankend zwischen Erblichkeit und Gewalt, wurde das Reich in den Grundvesten erschüttert und seinem Sturz entgegen gedrängt. Und den Nachfolgern den germanischen Königreichen der Übergangszeit sollte es nicht viel besser ergehen, obwohl sie die Hauptbegriffe der Herrscherfolge sicherer gefasst hatten; sie bestanden bei ihnen aus dem Thronrecht des königlichen Geschlechtes, verbunden mit der Wahl des Volkes….
Quelle:
Verfasser : Pflugk-Harttung, Julius (1848-1919) Sonderabdruck aus der Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Verlag Hermann Böhlau, Download bei Galicia
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