Die gegenwärtig feststehenede Schreibweise Bruiningk, anstatt der früher üblichen Brüning oder Brüningk, entstand zuerst durch das Adelsdiplom von 1737, ob auf Wunsch des Diplomanden, bleibt fraglich. So haben seitdem alle Familienmitglieder ihren Namen geschrieben, so findet er sich in vielen privaten Schriftstücken. Der Stammvater des livländischen Zweiges Heinrich (+1697) schrieb sich noch Brüning, bald Brüningk, sein gleichnamiger Sohn (+1736) und dessen Söhne schrieben sich nur noch Brüningk und so ging das bis zur Diplomierung.
Die hier dargestellte Familiengeschichte reicht bis zur Zeit, als die Familie in Lübeck ansässig war. Im Diplom wird gesagt, dass die Vorfahren von Axel Hinrich Bruiningk aus Westfalen herstammen und sich die Vorfahren dann im Rat der Stadt Lübeck hervorgetan haben. Tatsächlich haben zwei die Ratsherrenwürde bekleidet und von ihnen konnte nur einer Adolf (+1702) in Betracht kommen, da der andere (Hermann (+1760) die Ratsmitgliedschaft erst seit 1748 bekleidete.
Nicolaus Brüning hatte 1613 das Bürgerrecht in Lübeck gewonnen und im Bürgerbuch als Kaufmannsgeselle bezeichnet. Seine Verehelichung mit Katharina Rodde wird etwa 1620 erfolgt sein, da der am 11.12.1624 geborene Sohn Adolf noch zwei ältere Schwestern hatte. Die livländische Linie findet in der Stammtafel die mit dem Ratsherrn Hermann am 2.9.1760 erlosch, keinen Anschluss. Die Abzweigung muss weiter zurückliegen, ließ sich aber hier nicht nachweisen.
Joachim Brüningk in Narva (+1679) und sein ansässig gewordener Vetter Heinrich (+1697) und gleichzeitig Stammvater des livländischen Zweiges, waren dem Kaufmannsberuf treu geblieben. Sohn Axel Heinrich (*1705) studierte Rechtswissenschaften und diente zuerst im Magistrat von Riga als Ratssekretär. Später bewarb er sich um das Amt eines Hofgerichtsassessors. Wenige Monate bevor er Assessor wurde, besorgte ihm sein Schwigervater das von Kaiser Karl VI. zu Wien ausgestellte Diplom über Grad und Stand des Adels für sich und seine Nachkommen. Ein derartiges Diplom galt damals in Livland als vollgültiger Adelsbeweis, einer Anerkennung der so erworbenen Adelsrechte seitens der russischen Regierung bedurfte es nicht. Erst durch die Aufnahme in die Matrikel wurde man im eigentlichen Sinne des Wortes ein livländischer Edelmann.
Quelle:
Das Geschlecht von Bruiningk in Livland: familiengeschichtliche Nachrichten: mit 23 Abbildungen im Text, von Hermann Baron Bruiningk, Kommissionsverlag von N. Kymmels Buchhandiung., 1913 (Download)