Wenn das Geschlecht von Rambow auch nicht bis in die frühesten Zeiten der pommerschen Urkunden zurückzuführen ist (denn der Ursprung ist in Mecklenburg zu suchen) so war es doch schon im 15. Jahrhundert in Pommern recht begütert, denn 1505 belehnte Herzog Bogislaw die Gevettern Hans und Asmus von Rambow mit 24 Hufen im Dorfe Muscherin, wie sie dieselben von ihren Vätern geerbt hatten. Mit denselben Hufen belehnte Herzog Barnim 1546 Achim, Antonius, Paul, Hans, Eustachius und Wilhelm, Gebrüder von Rambow.
Michael von Petersdorff zu Puddenzig schloss 1616 mit Wilhelm, Richard und Balzer von Rambow auf Muscherin einen Ehevertrag wegen deren einziger Schwester Demuth mit der er auch 1617 getraut wurde. 1634 klagte Valentin von Paris auf Mandelkow gegen Balzer von Rambow wegen einer Schuld von 500 fl. welche ihm Wilhelm, der Vorgänger des Balzer schuldig geworden war. Da nun aber auch Balzer 1645 starb, ging die Klage auf dessen Lehnsfolger David von Rambow über. Eine Notiz in einem Belehnungsprotokoll führt Ende des 17. Jahrhunderts die Familie als erloschen auf, zumindest hatte damals der Dekan von Güntersberg einen Muthschein über Muscherin Rambowschen Anteils erhalten.
Außer diesem Besitztum in Muscherin wird das Geschlecht von Rambow im 16. Jahrhundert noch im Besitz bedeutender Güter im Stolper Kreis aufgeführt. So belehnt Herzog Bogislaw 1506 Döring, Henning und Laffrenz, Gebrüder und Vettern die Rambowen, zu Weitenhagen, Nemitz, Bartelin und Selkow erbsessen, mit halb Weitenhagen, halb Machmin und den Strand mit der Fischerei.
Im Landbuch des Herzogtums Pommern und des Fürstentums Rügen steht zusätzlich geschrieben: Reimar von Scheningen erwarb von der Familie von Rambow Güter, ehelichte die Witwe von Rambow und bekam dadurch Muscherin im Jahre im Jahre 1490.
Diese Erwerbung bezog sich nur auf einen Teil dieses Dorfes, auf Pächte und Hebungen aus bestimmten Höfen, denn die Rambowen wurden bis ins 17. Jahrhundert mit Muscherin belehnt. In dem Lehnbrief, welchen das Schöning Geschlecht 1520 vom Herzog Bogislaw X. empfing, ist Muscherin mit aufgeführt und zwar als Sitzgut eines der Brüder und Vettern, die zur gesamten Hand belehnt wurden.
Neben den Schöningen waren die Mörner mit einigen Stücken belehnt. Auch diese sind im Jahre 1813 „jure feudi novi“ den Schöning in der Person des Obristlieutnants Hans Heinrich, welches nach dem Tode des Landrats August Ernst von Schöning an seinen ältesten Sohn, den nachmaligen Geheimen Rath und Landrat August von Schöningen gelangte, der die Besitzung nach dem Erbrezess mit seinen Geschwistern vom 1. Mai 1808 für die Lehnstaxe des Gutes mit 10.116 Thalern und für den Ackerhof in Lübtow mit 2941 Thalern übernommen hatte. Nach seinem am 16. November 1858 erfolgten Ableben kam Muscherin, an seine Neffen. Die Schreibung des Namens Schöning wurde erst mit dem 18. Jahrhundert beständig
Bei Ausgrabungen sind Pfeilspitzen, wie sie einst von Armbrustschützen gebraucht wurden, Pferde-Zaumgebisse, veraltete Türbeschläge und Rest von altertümlich geformtem Tongeschirr gefunden worden.
Im silbernen Felde ein ausgerissener oben verhauener Baumstamm, an der rechten Seite zweimal, an der linken einmal geastet. Auf dem Helm drei Straßenfedern, davon die mittelste golden, die beiden anderen silbern.
Siebmacher V, 162, Micrael pag. 519, v. Meding III No. 639
Quellen und Literatur:
Protokolle der pommerschen Kirchenvisitationen Band 1-2, Helmuth Heyden
Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern, Bd 1, Seite 180, 212, 265
Kneschke, Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon, 7. Band, Leipzig 1867 Seite 331
Landbuch des Herzogtums Pommern und des Fürstenthums Rügen, 2. Teil, Band III., Dr. Heinrich Berghaus, Anklam 1868, Seite 726, 727
Das Geschlecht von Schöning, ein historischer Abriss.