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- Nachdem am 18. März 1797 sein Schwager, der Kammerpräsident von Colomb, und am 3. Oktober 1807 dessen Frau, LHs Halbschw ester Maria Elisabeth gestorben war, erhielt dieser von den Erben den Auftrag, den Nachlass zu verwalten und die Erbteil ung in die Wege zu leiten. Dieses war eine schwierige und um fangreiche Aufgabe, denn es handelte sich um eine grosse, au s Immobilien und Kapitalien zusammengesetzte Vermögensmasse und um acht Miterben. Vielleicht hätte er sie nicht übernomm en, wenn er nicht in den nächstfolgenden Jahren ohne Amt gew esen wäre. Ursprünglich hatten die Erben ihren Bruder und Miterbe n, den Kriegs- und Domänenrat Ludwig Christoph von Colomb in Warschau, mit Generalvollmacht versehen. Da dieser aber nic ht länger in Aurich verweilen konnte, substituierte er sich mit Zustimmung der anderen Erben durch weitere Generalvollma cht seinen Onkel LH. Der Nachlass bestand aus erheblichen Lä ndereien. Die Versilberung dieser Werte war zum Teil schwier ig, weil die Zeiten schlecht waren und nur wenig Menschen im stande waren, bar zu bezahlen. Die Ländereien wurden daher z um Teil öffentlich gegen bar verkauft. Zum Teil wurde die Ve räusserung immer wieder hinausgeschoben. Die Obligationen sc heinen die Erben nach erfolgter kleinerer Stückelung unter s ich geteilt zu haben. Die Abwickelung dauerte etwa 10 Jahre. Sie hat dem Landrentmeister LHB endlose Schreibere ien verursacht, da die Erben fern von Aurich lebten und manc hen Sonderwünsche äusserten. Diese Nachlassverwaltung schein t sehr schwierig und umständlich gewesen zu sein. Die Beteil igten waren mit der treuen, sorgsamen Arbeit des Nachlassver walters sehr zufrieden und ihm dankbar. LH erhielt zwar eine Entschädigung für seine Mühewaltung, hatte nichtsdestowenig er aber mit finanziellen Sorgen zu kämpfen. Als 1808 das Land von den Fr anzosen besetzt wurde, verlor er sein Amt, erhielt es aber 1 813 wieder und trat 1815, als Ostfriesland von Preussen an H annover abgegeben wurde, in hannoverschen Dienst, in dem er bis zu seinem Tode im Jahre 1822 blieb. So war er erst König lich Preussischer, später Königlich Hannoverscher Landrentme ister. Er hatte sich am 30. März zu Minden mit Maria Karolin a Charlotte, Tochter des Johann Ernst Tiemann, Königlich Pre ussischer Kriegs- und Domänenrats, nachher Kammerdirektors z u Hamm, vermählt. Sie war im Zeitpunkt der Verehelichung ers t 18 1/2 Jahre alt, während ihr Ehemann 32 zählte. LH war ei n Bruder von Eberhard Friedrich, der ebenfalls eine Tiemann, Henriette, Tochter des Königlich Preussischen Geheimen Krie gsrats Franz Valentin Tiemann in Aurich, eine Base der Vorge nannten, zur Frau hatte.
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