| Notizen |
- Andreas erwirbt am 13.5.1584 das Haus Nr. 164 von den Erben des Matthis GUTJAHR für 530 fl. Warum die folgenden Grundstücke bei diesem Haus stehen und nicht bei den Auflistungen (siehe unten) ist offen. Jedenfalls kauft Andreas ½ Acker im Töpferfeld unter der Warte neben Bürgermeister Hans SCHMID und Heinrich MEERBOTH von der LUTTRANin für 25 fl. sowie am 14.12.1593 einen Acker am Rossingbach neben der BONISCHen von Andreas ROSELERN, die dieser aus der Erbschaft nach seinem Vater bekommen hat, für 50 fl. {Erbbuch I, Bl. 83v}.
Andreas übernimmt zusammen mit seinem Bruder Jonas die verschiedenen Grundstücke des Vaters, andere Personen werden nicht genannt, so dass sie als die einzigen überlebenden Kinder ihres Vaters anzunehmen sind. Der vom Vater übernommene Grundbesitz wird nachfolgend bei diesem aufgeführt, hier nur der ihm nach dem Grundbuch direkt zuzuordnende, den er also selber gekauft und nicht geerbt hat:
„- Habet 3½ acker hinter der Walckmuele von PRINCKARTs erben neben BRUCKNERN und PRINCKARTs tochter ad 175 fl. Actum 19. Aprilis 94.
- Item 1 acker vorm Altenthore ad 30 fl. von SCHOPPELN und Andreas PRINCKART neben RINGLEB. Actum 19. Aprilis 94.
- Habet 5/4 vorm Sundhausen Thore zwischen HOFFMANN und GENTZEL ad 40 fl. von Roselern erben; den 11. Octobris [1594].
- 1½ acker bei der Steinmuelen, quondam Claus MEHDERN, ad 50 fl. Actum den 14. Octobris 94.
- 1 acker vorm Altenthore neben der Kirchen zue Saltza und
- 1 acker bei der Peterßdorfischen brucken;
sembtlich ad 40 fl., quondam Mattes KULLING. Actum den 25. Februarii 97.
- 2 acker am Peterßdorfischen Wege und baßhin, quondam Jonas SPITZNASEN zue Elrich, ad 30 fl. sembtlich. Actum ... [Textverlust].
- ½ acker vor dem Topferthore neben der PFEFFERin ad 25 thaler von STEGMANN erkauft den 6. Julii 99.
- Andres STANGE habet 1 acker bey der Wusten Kirchen neben der LUTTRAN vor STEGEMANN ad 50 fl., 6. Julii 99.
- 2 acker am Gumpengraben bei dem Peterßdorffischem Wege ad 40 fl., quondam Andres KIRCHOFF witwen. Actum 15. Martii 98.
- 2 acker hinder der Saltza neben Jost ERNSTs erben 100 thaler von Mackenrots kinder vormunden, den 5. Novembris 98.
- Ein weinbergk am Hon Rode von der SACKin ad 80 fl. erkauft. Actum den 16. Aprilis anno 99.
- 1½ acker vor dem Altenthore bey den Creutzen zwischen Volckmar LUDICKE und Hans HERMANN ad 49 thaler 12 gr. Actum 26. Aprilis 99.“
Andreas erwirbt also landwirtschaftliche Grundstücke nur in den Jahren 1591-1599. Am 6.10.1595 überträgt Andreas sein Haus Nr. 116 für ein Jahr an Wilhelm HOFFMANN, der darinnen brauen und mälzen darf. Ob er dieses Recht verlängert hat oder er keinen anderen gefunden hat bzw. es wieder selber genutzt hat, ist offen. Erst am 13.1.1598 überträgt er es an Johann WEISSE für eine Zeitlang. Schließlich am 31.8.1599 überträgt er das Haus Nr. 116 endgültig an Heinrich ROTHE für 690 fl. {Erbbuch I, Bl. 61r}.
Diese Vermietung bzw. spätere Veräußerung des Hauses Nr. 116 passt zur Erbschaft, die er am 13. Juni 1595 bekommt. Zusätzlich veräußert er am 17.12.1595 noch das Haus 164 für 570 fl. an Hans PABST sen. Er erbt das Haus Nr. 126 über seine Frau von Jacob MÜLLER, der es wiederum 1562 von Curt JOHN geerbt hat. 1554 hat es einen Wert von 300 fl. gehabt. Daneben bekommt Andreas noch 4 Acker auf dem Hainberg neben Thomas ECKARD und Cyriacus ERNST, 2 ½ Acker hinter der Salza neben Claus WESCHEN und Liborius MÜLLER. Diese 6 ½ Acker haben einen Wert von 65 fl. Weiter ¾ Artland vor dem Töpfertor neben der Handweisung zur linken Hand zwischen Andreas WEBER und einem eigenen Grundstück von ihm hat Jacob MÜLLER 1573 für 30 ½ fl. von Andreas EILHARDT gekauft. Weitere Äcker, die auch Andreas bekommen hat, finden sich auf Bl. 125 {Erbbuch I, Bl. 65v}.
Am 18.2.1600 kauft er noch das kleinere Haus Nr. 127 für 115 fl. von Simon WELLER, das er aber schon am 2.11.1603 an die Witwe des Georg GLIEMANN für 115 fl. weiterverkauft. {Erbbuch I, Bl. 66r}.
Von seinem Bruder Jonas kauft er am 11.1.1591 einen Garten mit Mietshäusern in der Rosengasse für 100 Taler {Erbbuch I, Bl. 65v}.
Bei 1 Acker vor dem Altentor neben seinem eigenen Grundstück und einem der Witwe des Bürgermeisters ERNST steht, dass sein „Schwieger“ Jacob MÜLLER diesen Acker 1588 für 17 fl. von Michael VORHAUER gekauft habe. Hierzu gehört daneben auch noch ¾ Acker, die Jacob von Liborius MÜLLER mit einem Wert von 12 fl. geerbt oder gekauft hat. 1571 hat Jacob von Hans WARMUND 1 Acker unter dem Holungsbügel beim Weg neben der STEUERN, diesen hat Andreas am 11.7.1595 zugeschrieben bekommen {Erbbuch I, Bl. 65v}.
Einen Acker bei der Lehmgrube beim Grundstück der HOFFMANNin und 5/4 auf der Gumpe neben Leonhart EILHARDT bekommt Andreas aus der Erbschaft nach Kerstan KIRCHOFF 1595 {Erbbuch I, Bl. 65v}.
Am 6.6.1596 kauft er von Bürgermeister Johann SCHULTHEISS 2 ½ Acker im Benroda neben Lorentz HEUPTEN für 120 Taler und 9 Tage später noch 4 Acker, aufgeteilt in zwei Grundstücke, am Weg nach Petersdorf neben einem eigenen Grundstück und XX von Heinrich KIRCHOFF für 110 fl. {Erbbuch I, Bl. 65v}.
Am 18.5.1599 kauft Andreas noch 3 Acker von Heinrich GERTNER für 60 fl. jenseits der Helme neben Betman NITZSCHEN {Erbbuch I, Bl. 65v}.
1600 hat Andreas noch sein Grundstück hinter der Papiermühle, da er als Nachbar beim Kauf des einen Acker von Jost KNAUFF genannt wird {nicht Erbbuch}.
Aber die Käufe gehen weiter. Am 21.1.1601 erwirbt er für 700 fl., dafür bekommt man ein sehr großes Haus, vom Bürgermeister (aber nicht als solcher bezeichnet) Jost BÖTTICHER (1550-1629) 17 ½ Acker (siehe Bl. 332).
Hans Christian v. RÜXLEBEN behauptet, Nordhäuser Bürger würden insgesamt 114 Acker Landes, genannt die Öheländerei, seines Rittergutes in Bielen nutzen, ohne dass diese die Lehen ordnungsgemäß in Besitz genommen hätten. Nach dem Lehnsprotokoll für Bielen von 1582, dieses Gebiet gehört gerichtsmäßig zur Grafschaft Honstein, zinst aber an die Grafen v. STOLBERG und SCHWARZBURG. Am 12. August 1648 macht v. RÜXLEBEN die Ansprüche geltend und nennt hierzu die entsprechenden Bürger. Von den 114 Acker gehören 56 Acker Nordhäusern, deren geschosspflichtiger Besitzer 1604 war u.a. für 3 Acker Andreas, der aber einen verleugnet hat {Fromann Bd. I, S. 467}.
1612 zahlt Andreas für sein Haus im Neuwegsviertel 32 fl. 18 gr. Brausteuer {Rep. Ee 5}.
Im Kirchenbuch wird am 12.6.1620 ein Andreas begraben, ob es aber dieser ist, ist unklar, aber anzunehmen, solange nicht weitere Belege für sein Leben bis 1620 gefunden werden {KB Nordhs./Bla.}.
Quellen:
Ungedruckte Quellen:
Brausteuer 1612, StA Nordhausen, Rep. Ee 5,
Erbbuch I der Stadt Nordhausen,
KB Nordhs./Bla.,
Abrechnungen des Schultheißen Johannes STANGE, StA Nordhausen R C 2,
Leichenpredigt:
STANGE, Christian Günther Roth Nr. 4246,
Gedruckte Quellen:
FROMANN, Bd. I,
KINDERVATER: Johann Heinrich: Nordhuas illustris ..., Wolfenbüttel 1715,
KÖHLER, C. (BRANDT, Walter, Hrsg.): Ilfelder Regesten. Auszüge aus den Urkunden des ehemaligen Prämonstratenser-Klosters Ilfeld am Harz, Ilfeld 1931.
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