| Notizen |
- Berger wurde als Sohn des einstigen Konrektors am Geraer Gym nasium und späteren Rektors des Gymnasiums in Halle (Saale) Valentin Berger (* 18. Januar 1620 in Ohrdruf † 22. Mai 1675 in Halle (Saale)) und seiner 1655 geehelichten Frau Margare tha Katharina ( geb. Faschen aus Arnstadt † 1695) geboren. E r immatrikulierte sich an der Universität Leipzig um sich ei nem Studium der Rechtswissenschaften zu widmen, wo er in Jac ob Born einen fördernden Gönner fand. 1677 zog er nach Jena und hörte dort G A. Georg Adam Struve, Johann Schilter und N ikolaus Christoph Freiherr von Lyncker. Hier beschäftigte er sich auch mit theologischen, philosophischen und historisch en Themen. Wieder nach Leipzig gezogen erwarb er 1682 den Doktorgrad un d bekam eine Anstellung als Assessor im geistlichen Konsorti um. 1685 folgte er einem Angebot von der Universität Wittenb erg als ordentlicher Professor und Assessor am Wittenberger Hofgericht. Alsbald erwarb er ein Sitz im Schöppenstuhl der Juristenfakultät. Es folgte ein Sitz am Niederlausitzer Land gericht und 1694 wurde er Rat am Appellationsgericht in Dres den. Angebote anderer Universitäten lehnte er ab, so zum Beispiel 1695 als er Lynkers Stelle in Jena übernehmen sollte. 1707 wurde er am kursächsischen Hofgericht Assessor primarius, Or dinarius an der Juristenfakultät, übernahm als Direktor den Vorsitz über das Wittenberger Konsortiums und wurde zum köni glich polnischen und kurfürstlichen Rat. Als solcher beteili gte er sich ab 1697 an den Vorarbeiten zu einer neuen Prozes sordnung die 1699 den Ständen vorgelegt wurde. Diese Prozess ordnung, die hauptsächlich von Berger erarbeitet wurde, bild et im wesentlichen die Grundlage der 1724 veröffentlichten „ Erläuterung und Verbesserung der bisherigen (kursächsischen) Prozeß- und Gerichtsordnung“. Auf Lynckers Empfehlung wurde er Reichshofrat bei Kaiser Joseph I.. 1713 erhielt er von Karl VI, nachdem er 1711 in Kursachsen z um Beisitzer des Reichsvikariatsgerichts geworden war, die B estellung als evangelischer Reichshofrat, was 1717 die Erheb ung in den Adelsstand des Heiliges Römisches Reiches nach si ch zog und dem die unmittelbare fränkische, schwäbische und rheinische Reichsritterschaft folgte. Weitere Berufungen wie der Stelle eines weimarschen Premierministers und Kanzlers, schlug er aus. Berger hatte durch unermüdlichen Fleiß sich umfassende Kennt nis des römischen und deutschen Rechtes erworben und war in der Lage durch sein ihm gegebenen Verstand die Rechtsrichtun gen zu taxieren. In den Mitteilungen der Rechtsprechung sein er Zeit und der Verwertung derselben zur Gewinnung legislati ver Gesichtspunkte vgl. Gothaisches Genealogisches Taschenbuch der Adeligen Häu ser, Teil B 1933, Seite 32, Verlag Justus Perthes, Gotha 193 3 vgl. Theodor Muther: Berger, Johann Heinrich von. In: Allgem eine Deutsche Biographie (ADB). Band 2, Duncker & Humblot, L eipzig 1875, S. 374 f. vgl. Erich Döhring: Berger, Johann Heinrich Edler von. In: N eue Deutsche Biographie (NDB). Band 2, Duncker & Humblot, Be rlin 1955, S. 80. vgl. Walter Friedensburg: Geschichte der Universität Wittenb erg. Niemeyer, Halle an der Saale 1917, Seiten 437, 452, 562 –564, 594.
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