Zum Wappen der Familie Alemann

Kaiser Rudolph II. erklärte am 9. März 1602 die in Deutschland lebenden „Alemänner“ Johann Martin, Hans Christoph, Martin, Hans Moritz, Jacob, Moritz, Kaspar Ebeling, Abel Joachim und Heinrich samt allen ihren ehelichen Nachkommen für rechtgeborene Lehns- und Turniergenossen und rittersmäßige Edelleute. Er vermehrte und verbesserte ihr altadeliges angestammte Wappen und erteilte ihnen das Prädikat „von“.

Kaiser Joseph erneuerte am 30. März 1711 den Adelsstand und bestätigte Kaiser Rudolphs Diplom in allen Beziehungen. Im Jahre 1715 schon wurde Egidius von Alemann, Vize-Bergdirektor und Geheimer Rat usw. von Kaiser Karl VI. für sich und seine Nachkommen in den Reichsherrenstand erhoben, mit dem Titel „Wohlgeboren und Edler Freiherr“. Das Diplom wurde so gegeben am 21. November 1715 in Wien.

Das Wappen ist darin auf folgende Art beschrieben:

Ein in fünf Feldungen abgeteilter Schild, in dessen oberer rechten hellblauer oder lasurfarbiger Feldung ein silberner Bischofshut mit goldener Einfassung und roten Edelsteinen, zum Andenken der von den Alemännern vielfältig erlangten Bischöflichen und Erzbischöflichen Würden;

Die Familienwappen:

Zur rechten unteren ein von Silber und Blau quer durch in der Länge von der rechten zur linken Hand geteiltes Feld, doch dass der silberne Teil in der Proportion gute zwei Dritteil und das blaue fast ein Drittel desselben ausfülle, auch durch das silberne unten wiederum ein blauer Streif oder Balken schief durchgehe; auf der hinteren oder linken Seite das denen in Deutschland verbliebenen Alemännern als anerbliche und vom Kaiser Rudolpho dem Andern confirmierte adelige Wappen, als in der obern rubinfarbenen Feldung ein weißer silberner Löwe. den auch der Kardinal und Erzbischof von Arelat, Ludovicus Alemannus in seinem Wappen stets behalten und geführt, mit über sich gewundenem doppelten Schwanze, rot ausgeschlagener Zungen und für sich geworfenen Pranken, welcher Löwe auch nunmehr aufrecht steht und mit einer goldenen Krone geziert ist. In der unteren Feldung, die silbern, drei schwarze Wolfsangeln, in der fünften ganz unten roten oder rubinfarbenen Feldung eine weiße, in Silber gekleidete Jungfrau mit einem Lorbeerkranz auf dem Kopf und dergleichen Kranz in der Hand haltend.

Ferner über dem Hauptschild eine goldene Baronets-Krone mit Edelgesteinen und darauf Perlen, sodann zwei offene Turnierhelme mit goldenen Kronen, aus deren vorderen oder rechten eine weiße, in Silber gekleidete Jungfrau mit einem Lorbeerkranz auf dem Haupt und dergleichen anderer in der rechten hand; und aus dem hinteren oder linken (Krone) aufrecht ein Vorderteil eines gekrönten silbernen Löwen mit über sich gewundenem doppelten Schwanze, rot ausgeschlagener Zunge und für sich geworfener Pranke erscheint. Die Helmdecken vorne sind Silber und Hochblau und zur hinteren oder linken Silber und Rubinfarben.

In diesem kaiserlichen Brief wird auch gesagt, dass das Geschlecht der Alemänner seit vielen Jahrhunderten schon blüht und viele Ratsherren, Oberste und andere Kriegsoffiziere und Gerichtspersonen, besonders in der Stadt Magdeburg hervorgebracht habe, des gleichen Kardinäle, Erzbischöfe, Bischöfe und Prälaten, dass es schon zur Zeit der Ottonen floriert habe.

Demnach ist die Nachricht, die Hellbach von dem Geschlecht Alemann gibt, grundfalsch, denn er sagt: „Diese im Herzogthum Magdeburg ansässige Familie wurde am 9. März 1502 vom Kaiser Rudolph II. (eine Neuigkeit) geadelt“. Nein! – Nur erneuert wurde ihr Adel, mit dem Prädikat „von“ geziert, denn man konnte ehemals auch ohne ein „von“ vor dem Namen zu haben, von Adel sein.

Das Wappen das von Siebmacher angeführt wird, muss falsch sein, denn es ist so:

Ein in die Länge geteilter Schild, auf dessen rechter Seite ein halber Adler, der sich an die Perpendicular-Linie anschließt, die linke Seite sechsmal von Blau und Silber quergeteilt. Auf dem gekrönten Helm ein Stern. Helmdecken schwarz und silbern. Denn der Kaiser sagt in dem Brief ausdrücklich: „die Familien-Wappen“ und „das von Kaiser Rudolph II. confirmierte, dem Kardinal Alemann schon eigentümliche Wappen“, welche mit dem Siebmacherschen nicht die entfernteste Ähnlichkeit haben, so dass man es nicht einmal für das einer Seitenlinie halten darf, besonders da dem kaiserlichen Diplom noch die Modifikationen des Wappens enthalten sind.

Wappen Alemann

Unabhängig von der Adelsstanderhebung des Johann Ernst von Alemann ließ sich dessen Neffe Wilhelm August Alemann 1783 seinen Adelstand bestätigen, indem er in seinem Stammbaum eine in Wahrheit nicht existierende Verbindung zur Magdeburger Familie von Alemann darlegte. Dadurch wurde postum auch Johann Ernst von Alemann fälschlicherweise zu dieser Familie gerechnet. Richtig ist vielmehr, dass Johann Ernst und Wilhelm August aus einer Ravensberger Beamtenfamilie stammen. (Siehe Müller (1939) S. 18ff. Vgl. dagegen Alemann (1909). Die bei Letzterem abgebildeten Stammfolgen basieren auf der falschen Adelsprobe und sind bis heute in Veröffentlichungen zu finden)

Quelle:

  • Mannstein, H.F.: Ober- und niedersächsisches Adelslexikon, ein historisch-genealogisch-diplomatisch-heraldisch-statistisches Handbuch der adeligen Geschlechter Ober- und Niedersachsens aus der älteren und neueren Zeit, 1. Heft, Dresden und Leipzig: Arnoldische Buchhandlung, 1843 Die Ahnenreihe zur Familie Alemann sind nachlesbar in der Datenbank.
  • Schulze, W.: Heine Alemann und seine Familie, Historisch-romantisches Gemälde der Belagerung Magdeburg´s durch Kurfürst Moritz, Magdeburg: Schmilinsky, 1841