Die gutsherrlichen und bäuerlichen Rechtsverhältnisse in der Mark Brandenburg vom 16. bis 18. Jahrhundert

MarkBrandenburgInhaltsübersicht: Grundlagen der gutsherrlich-bäuerlichen Rechtsverhältnisse durch die Kolonisation ( Der Bauer gilt als Unterthan des Ritters seit dem 13. Jahrhundert)

Verschärfung der bäuerlichen Unterthänigkeit seit dem 15. Jahrhundert mit Beschränkung der Freizügigkeit, dem Gesindezwangsdienst und des bäuerlichen Besitzrechtes.

Die Stellung der damaligen Juristen, die 3 Klassen der ländlichen Bevölkerung: die Lehn- und Freibauern, die Leibeigenen und die gemeinen Bauern. Die Bauern in der Neumark, Legungs- und Expulsionsrecht des Adels, die Entwicklung in Schwedisch-Pommern, die Lassiten.

Quelle:

Grossmann, Friedrich: Aus der Serie Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen; 9.4, Erschienen in Leipzig: Duncker & Humblot 1890 (Download)