Rambaum in Waren (Müritz) und die Mühle Nr. VII

Die Rambaum Mühle am Federower Weg
Die Rambaum Mühle am Federower Weg

Eine Bockmühle mit einem Gang im Eichholz am Federowschen Wege „beym Judenkirchhof“ gehörte 1804 dem Müller Rambaum. Nachdem Johann Heinrich Osten die väterliche Mühle Nr.III im Zuge eines Konkursverfahrens 1823 verloren hatte, pachtete oder bewirtschaftete er um 1825 diese Mühle auf dem Papenberg. Sie war nur kurze Zeit in seinem Besitz. 1827 versuchte er sich mit dem Bau einer eigenen neuen Windmühle auf dem Teschenberg.

Am 4.2.1834 wurde die Mühle Nr. VII am Federower Weg (Katasternummer 1548) aus dem Nachlass des Müllers Joachim Rambaum auf seine Erben verkündigt. Neben der Mühle erhielten seine Frau Christine, eine Schwester des Müllers Christian Heinrich Meincke, und die Kinder Elisabeth und Friedrich ein Haus, eine Scheune, mehrere Ackerstücke und Wiesen aus dem Nachlass.

Joachim Rambaum war 1817-1834 Mülleramtsmeister in Waren. Einen Müller Rambow gab es auch schon 1789 in der Stadt. Der Sohn Joachim Rambaums – Friedrich, ebenfalls Mühlenmeister wie sein Vater, bewirtschaftete die Mühle bis zu seinem Tod 1847, danach wurde die Windmühle am 5.5.1848 von seiner Mutter und seiner Schwester meistbietend verkauft.

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Dem Text der Verkaufsanzeige in den Mecklenburg-Schwerinschen Anzeigen vom 22.4.1848 verdanken wir eine Beschreibung des Anwesens:

„Die Mühle steht unfern der Stadt im sogenannten Eichholze gut im Wind, ist vor wenigen Jahren von Grund auf neu in holländischer Art erbauet und befindet sich in bestem Zustande; sie hat drei Gänge, und gehört außer dem gewöhnlichen Mühlen-Inventar und dem eigentlichen Mühlenplatze noch ein Ackerstück von einem Scheffel Aussaat in ihrer unmittelbaren Nähe dazu.“

Friedrich Rambaum wird während der Zeit, in der er im Besitz der väterlichen Mühle war, den alten Bock durch eine Holländermühle mit drei Gängen ersetzt haben. Die Mühle wurde laut Verkaufskontrakt vom 13.12.1848 für 1070 Taler an den Müllergesellen Wilhelm Wünn verkauft. Es wurde bestimmt, dass neben der Verkaufssumme 1800 Taler in erster Hypothek für die Verkäufer, die Christine Rambaum und deren Tochter Elisabeth, verheiratet mit dem Lübecker Bäckermeister Friedrich Meincke, zu 4% verzinst stehen bleiben. Genealogien der Rambows siehe Datenbank:

Noch 1883 lastete diese Hypothek auf der Mühle. Soweit der Text aus diesem Heft Seite 90/91. Ein Bild der Mühle findet sich leider nicht darin. Die Mühle ist vermutlich um die Jahrhundertwende abgebrannt.

Quelle: Chronik – Schriftenreihe des Warener Museums- und Geschichtsvereins, Heft 8, Mühlen und Müller in Waren, von Jürgen Kniesz 

Die Rambows in Waren sind zurückzuführen auf Johann v. Rambow. Das Kloster Malchow verkauft dem Warener Pfarrer Johann von Rambow 15 MK, 2 Schill. Rente, welche dieser zu Memorien für sich und seine Eltern im selben Kloster und zu Waren verordnet ( 11.3.1351) Heinrich Gramm, Official zu Waren,vergleicht den dortigen Pfarrer wegen der Verwaltung einer von diesem gestifteten Seelenmesse mit dem Kloster Malchow und Janko von Zarnekow, General-Vicardes Bischofs Andreas von Schwerin, bestätigt den Vergleich. ( 28.3.1355 Malchow und 25.4. Rostock )

Ein weiterer Rambow war Peter * 1638 in Waren oo Margaretha Geermann und aus dieser Ehe stammen soweit bekannt 5 Kinder. Zu einem der Söhne – ebenfalls Peter genannt, folgende Quellen: Im Beichtkinderverzeichnis wird er 1704 als 21-jährig genannt. Danach kommt er in den Grundbesitzerlisten von 1727 vor.

Im Bürgerbuch Waren 1700-1898, Item 3-4: S. 25, 6. März 1715 :

Das Bürgerrecht gewonnen und den gewöhnlichen Bürgereid geschworen: Peter Rambow, ein Fischer und Brauer, dessen Vater Peter Rambow allhier, Bürger und Schuster gewesen…(Anmerkung von mir: „gewesen deutet wohl daraufhin, dass der Mann zu der Zeit nicht mehr lebte oder in einen anderen Ort verzogen ist) Wenn es heißt „ein Bürger“, dann muss er schon das Bürgerrecht erworben haben. Im Statut der Stadt steht, dass Bürgerrecht nur Männer erwerben können, die mindestens 25 Jahre alt sind und dem Staatsverband des Großherzogtums angehörten…usw.

  1. Rambau (Rambaum), Friedrich, aus Waren, gewann am 11. Febr. 1761 gegen Erlegung von 1000 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann. Am 14. Jan. des Jahres bezeugten der Bürger und Gerstkapitän Gottfried Welau, ein geborener Danziger, im Alter von 48 Jahren und Chr. S. Kelling (Nr. 226) seine Echtgeburt. Er war das fünfte Kind des vor 1761 verstorbenen Bürgers und Gastwirts Peter R. in Waren und seiner Frau Elisabeth geb. Kummerau. Aber schon am 3. Okt. 1763 ließ er sich wieder aus den Bürgerlisten streichen, bezahlte 10 % seines Vermögens als Abzugsgeld und zog nach Waren zurück. (Bb. Schb. 207 ohne Foliierung und 158 Bl. 232, Wetteakten 1763.) Sein vermutlich älterer Bruder war:
  2. Rambau (Rambaum), Peter, aus Waren, der am 23. April 1749 gegen Zahlung von 300 Gulden das Bürgerrecht auf einen Kaufmann erwarb, nachdem am 16. April N. Klug (Nr. 236) und Chr. S. Kelling (Nr. 226) seine Echtgeburt beschworen hatten. Über seine Eltern vgl. Nr. 400, doch war sein Vater 1749 noch am Leben. (Bb. Schb. 147 Bl. 6.)

  3. Rambow, Johann, aus Waren, wahrscheinlich ein naher Verwandter (Vatersbruder) der beiden vorhergehenden, erhielt am 10. Jan. 1705 das Bürgerrecht auf einen Kaufmann cum clausula. (Bb.)

Besitzer der Mühle waren:

1804- Rambaum
1825- J. H.Osten
1834 J. Rambaum
1834-1848 F. Rambaum
1848-1897 W. Wünn sen.