Liesegang Stiftung in Beelitz

Durch Testament vom 22. Juli 1822, publizirt am 21. Januar 1824 vermachte der Ackerbürger-Altsitzer Johann Friedrich Liesegang zu Beelitz der Stadt-Armen-Kasse daselbst 100 Thaler in einem Staatsschuldschein und bestimmte, dass die Zinsen dieses Kapitals denjenigen Stadt-Armen, welche aus der Armenkasse Verpflegung erhalten, zufließen sollen. (Genealogien der Liesegangs in Beelitz findet ihr in der Datenbank)

Die Urkunde lautet:

Actum Beelitz an gewöhnlicher Gerichtsstelle am 22. Juli 1822: Es erscheint der dem Gerichte von Person bekannte Ackerbürger-Altsitzer Johann Friedrich Liesegang von hier, mit der Anzeige, dass er letztwillig disponiren wolle und der Bitte, diesen seinen letzten Willen zum Protokoll zu nehmen. Nachdem sich das Gericht zu diesem Behufe von der Fähigkeit des Testatoris zur Errichtung seines Testaments durch eine mit ihm eingeleitete zweckmäßige Unterredung hinreichend überzeugt, der Testator auf sorgfältig geschehenes Nachfragen versichert hatte, dass er in der Befugnis über sein Vermögen von Todeswegen zu disponiren weder durch einen Erbvertrag noch sonst eingeschränkt sei, so wurde sein letzter Wille nach seiner Erklärung, wie folgt, niedergeschrieben: Ich hinterlasse pp. Was nun das gedachte Legat anbetrifft, so legire ich der hiesigen Stadt-Armenkasse von meinen Activis einen Staatsschuldschein über Einhundert Thaler, welche meine 3 zuletzt gedachten Kinder von meinem ihnen zu überlassenden Vermögen herausgeben und dem hiesigen Magistrat zur weiteren Disposition zustellen sollen. Ich bestimme indessen hierbei, dass die Zinsen dieses Kapitals, welches selbst zu conserviren ist, denjenigen Stadtarmen, welche aus der Armenkasse Verpflegung erhalten, zufließen sollen, und überlasse ich es dem Magistrat, die Antheile der Partizipienten nach seinen Gutdünken zu bestimmen. Weiter habe ich nichts zu disponiren und bitte nur, nach meinem dereinstigen Ableben für die Aufrechthaltung dieses meines letzten Willens Sorge zu tragen. Der Testator beschloss hiermit seinen letzten Willen und hat hierauf diese darüber aufgenommene Verhandlung prael. Rat.

Eigenhändig unterschrieben. Fr. Liesegang.

Reuter, Königlicher Stadtrichter.

Gerloff, vereideter Protokollführer

Das Kapital ist von den Erben zur Stadtkasse gezahlt, die Zinsen wurden anfänglich am 12. Dezember jeden Jahres, dem Sterbetage des Testators, an die Armen vertheilt, werden indes seit 1875 den Bedürftigen zu Weihnachten ausgehändigt. (Aus den Magistrats-Acten S. 17.I.)