Kurfürstenbund und Königtum in der Zeit der Hussitenkriege

Die Goldene Bulle Karls IV. von 1356 bestätigte den sieben Kurfürsten das alleinige Recht zur Wahl des römischen Königs. Eine eindeutige Wahlentscheidung sollte für die Zukunft sichergestellt sein; deshalb legte das Reichsgesetz bei den weltlichen Kurfürsten die Wahllegitimation von Hauslinien und die Unteilbarkeit der Kurlande fest, regelte die Nachfolgefragen und übernahm die Rhenser Feststellung des Majoritätsprinzips.

Die hervorragende reichsfürstliche Position der sieben Königswähler, die sich als Säulen und nächste Glieder des Reiches apostrophiert fanden, wurde hinsichtlich ihrer Territorialherrschaft in den Kurlanden untermauert, indem Karl IV. ihnen eine Reihe wichtiger Rechte und Regalien überließ oder bestätigte….

Quelle:

Mathis, Christiane: Gesellschaft für Mittelrheinische Kirchengeschichte, Mainz 1978 (Download)