Jahrbuch des Vereins für Geschichte der Neumark

jahrbuch-neumarkVon den Jahresbüchern des Vereins für Geschichte der Neumark (Neue Folgen der Schriften) habe ich die drei nachfolgenden Ausgaben ausgewühlt. Es sind die Hefte 3  bis 5 aus den Jahren 1926-1928. Sie handeln von den Hufenklassifikationen 1718 und 1719 aus den Beiträgen zur Familien- und Wirtschaftsgeschichte der neumärkischen Landgemeinden, herausgegeben mit Unterstützung der Historischen Kommission.

Die Grundlage der persönlichen, dienstlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in den Landgemeinden bildete die Dorfordnung. Sie hatte Geltung für eine Provinz, berücksichtigte aber auch in Sonderbestimmungen für einzelne Bezirke deren Eigenheiten, durch die sie von der Allgemeinheit abwischen.

Das waren in der Neumark nicht wenige. Das im Jahre 1794 veröffentlichte Preußische Landrecht sah vor, dass die Verhältnisse der Gutsuntertanen auf dem Lande gegen ihre Gutsherrschaften nach der Verschiedenheit der Provinzen bestimmt wurden.

In der Neumark, besonders in den Kreisen Schivelbein, Dramburg und Arnswalde standen als Untertanen fast ausnahmslos zu der Herrschaft in dem althergebrachten Verhältnis der Leibeigenschaft. Danach waren Bauern- und Kossätenhöfe und die auf ihnen lebenden Untertanen Eigentum des Gutsherrn. Er durfte ihnen ohne Weitere die Höfe nehmen mit ein paar Ausnahmen.

Söhne und Töchter von Bauern und Kossäten durften mit Erlaubnis einen anderen Beruf wählen. Blieben sie aber auf dem Lande, wurden von den Eltern nicht in der Landwirtschaft gebraucht und wollten sich vermieten, so hatten sie sich zuerst der Herrschaft anzubieten, dem eine Bedenkzeit von 14 Tagen zustand. Nahm sie die Herrschaft nicht, so stand es ihnen frei, sich an einem anderen Ort zu verdingen, aber nicht außerhalb des Landes.

Die erste Umarbeitung, die sich auf die Neufestsetzung des Gesindelohns beschränkte, aber den Kern der alten Ordnung nicht anzurühren wagte, wurde von den Landständen 1727 zur Genehmigung eingereicht. Sie fand aber in Berlin keinen Beifall und wurde somit zurückgewiesen. Mehr über die genauen Lebensumstände und Besitzverhältnisse könnt ihr in den nachfolgenden Heften erfahren, die als DjVu heruntergeladen werden können.

Heft 3

Kreis Landsberg
Kreis Friedeberg

Heft 4

Kreis Königsberg
Kreis Soldin
Kreis Schivelbein
Kreis Dramburg
Kreis Arnswalde

Heft 5

Kreis Sternberg
Kreis Züllichau
Kreis Krossen
Kreis Kottbus