Erich Hedemann Hofrat von Christian IV. von Dänemark

hedemann-wappenErich Hedemann wurde 1587 Student der Jurisprudenz an der Universität Wittenberg, wechselte aber schon am 7.8.1587 nach Heidelberg. 1594 erscheint von ihm in Basel eine Dissertation, zumindest aber ein Teil davon. Auf jeden Fall wird er 1596 in Genf als Dr. jur. und Universitätslehrer erwähnt. Noch im selben Jahr erreichte ihn eine Berufung in Celler Dienste, vermutlich auf Betreiben seines seit fünf Jahren am Celler Hof schon angestellten Bruders Otto.

Am 18.10. jenes Jahres wurde er von Herzog Georg als Rat und Advocat angenommen, um beim Reichskammergericht in Speyer in der dort anhängigen Sache des Fürstentums tätig zu werden. Bis Ostern 1599 war er in Speyer, dann wurde er zurück nach Celle beordert. Als „Rat Advocat“ sollte er sich im wesentlichen beim Herzog und bei der herzoglichen Regierung aufhalten, aber auch innerhalb und ausserhalb einsetzen lassen. Für 200 Thaler Jahresgehalt, die übliche Hofkleidung sowie Kost und Behausung für sich und seinen Diener, wurde er zunächst auf drei Jahre angestellt.

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hedemann-mutioSchon 1600 leistete er seinem Herzog einen wichtigen ersten Dienst: Durch seinen Einsatz wurde das Amt Klotze nicht Herzog Ulrich von Braunschweig-Wolfenbüttel, sondern dem Hause Lüneburg-Celle zugeschlagen. Ein weit größerer Brocken sollte aber die Erbfolge für das Fürstentum Grubenhagen werden. Im Unterschied zu Wolfenbüttel war Lüneburg am Ende des 16. Jahrhunderts ein armes Land, und seine Macht war nur eingeschränkt. Durch kaiserliche Gunst hatten die Wolfenbütteler Vettern Grubenhagen 1596 nach dem Tode Philipps des Jüngeren an sich gerissen. Acht Jahre später bestellten die Herzöge Ernst, Wilhelm, Christoph und Julius Ernst von Braunschweig-Lüneburg Dr. Erich Hedemann als Nachfolger des verstorbenen Dr. Heinrich Camerarius zum Advocaten in der Erbfolgesache.

Die Verwaltung dieser schwierigen Angelegenheit wurde ihm in der Hoffnung übertragen, sie zu einem baldigen Ende zu führen. Nicht weniger als 16 Mal musste Dr. Hedemann nach Wien reisen, wo sein Aufenthalt teilweise fast ein Jahr dauerte. Aber erst 1613, nach dem Tode Kaiser Rudolf II. und nach dem Ableben des Herzogs Heinrich Julius von Wolfenbüttel, war etwas auszurichten. Erst nachdem sich des Herzogs Sohn, der schwache Friedrich Ulrich, der Union der Kurfürsten von der Pfalz gegen das österreichische Kaiserhaus angeschlossen hatte, nahmen die Lüneburgisch-Cellischen Herzöge dies zum Anlass, am Kaiserhof erneut ihr Recht zu suchen.

hedemann-ottoDank des hervorragenden Einsatzes von Hedemann gelang es nun endlich, nicht nur den gruben-hagischen, sondern auch einige andere Prozesse zu Lüneburgs Gunsten entscheiden zu lassen. Das Fürstentum kam durch Landzuwachs und innere Ordnung soweit empor, dass es den 30jährigen Krieg relativ unbeschadet überstehen konnte. Dr. Hedemanns Verdienste um das Haus Lüneburg sind so vielfältig, dass sie nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Schon 1615 wurde er von Herzog Christian zu dessen Hof-Kanzler, Geheimen- auch Kammerrat und Kanzlei-Direktor ernannt, auch dieses Mal, wie schon früher, beiderseits halbjährlich kündbar.

Er wohnte im Haus des Bürgermeisters Dietrich Schulten in Celle, das er für 1000 Thaler bereits von Herzog Ernst verliehen bekommen hatte. Als Kanzler führte er die Aufsicht über die fürstliche Kanzlei und verwahrte das grosse Insiegel, gleichzeitig das Symbol seiner Stellung. Er, und nicht der Fürst unterschrieb alle Schriftstücke, die im Namen von Statthalter, Kanzler und Räten abgingen. Kein Kanzler ist vor und nach ihm so oft auf Dienstreisen gewesen wie er. Wien, Pilsen, Brüssel, Speyer, Hamburg sind überlieferte Stationen seines Aufenthaltes.

Sein Ausscheiden aus fürstlichen Diensten 1627 bedeutete deshalb einen empfindlichen Verlust, aber noch war es nicht soweit. In den jahren 1617 und 1618 wurde Erich Hedemann im Fürstentum Grubenhagen mehrfach belehnt. Zuerst am 8. April 1617 wegen seiner zwanzigjährigen treuen Dienste. Nun erhielt Hedemann die in Dorste und Herzberg vorhandenen Güter, die im Lehnbrief aber nicht einzeln aufgeführt waren, weil die früher den Jagemanns ausgestellten Lehnsbriefe von den Wolfenbüttelern nicht zu erlangen waren. Deshalb erteilte der Herzog am 11.1.1619 seinem Kanzler Hedemann Aufschub bezüglich dieser Güter, bis es gelänge zu erfahren, was eigentlich und in specie zu ihnen gehöre. Noch 1627, als Hedemann das Fürstentum verließ, war das aber nur teilweise gelungen. Erst im Jahre seines Ausscheidens hat er die Lehen gesonnen, das heißt auf Erfüllung gedrängt. Nach einigen Eingaben stellte dann der Herzog am 30.8.1627 endlich einen neuen Lehnsbrief aus.

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Auch wenn das Dorster Gut schon im 17. Jahrhundert als „Kanzler- oder Doktorhof“ bezeichnet wurde, so bleibt doch festzuhalten, dass Dr. Erich Hedemann dort selbst zu diesem Zeitpunkt nie seinen Wohnsitz hatte. Erst ein Sohn und später seine Enkel und Urenkel waren in Dorste ansässig. Nachdem er noch einen ausführlichen Bericht über seine langjährige Tätigkeit verfasst hatte, trat er 1628 in die Dienste des Herzogs Friedrich III. von Schleswig-Holstein-Gottorp. Gleichzeitig wurde er auch als Rat der Grafen von Oldenburg und des Königs Christian IV. von Dänemark tätig. Eine Regelung, die in jener Zeit keineswegs unüblich war. Auch in Schleswig entwickelte Hedemann bald eine umfangreiche Tätigkeit. Bei den Friedensverhandlungen zwischen dem Kaiser und Christian von Dänemark war er als Gesandter seines dänischen Herrn im Januar 1629 in Lübeck zugegen. Auch nach Beendigung des großen Religionskrieges war er unermüdlich tätig. Nach Dr. jur. Erich Hedemann wurde die Straße „Hedemannweg“ in Lemförde im Landkreis Diepholz im südlichen Niedersachsen benannt. Seine und die Genealogien der Familie, die auch mit der Familie Hattorf verbunden ist, sind wie immer in der Datenbank nachzulesen.

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Literatur und Bildquelle:

  • 1. Auswertung von Personalschriften und Leichenpredigten von Fritz Roth, Boppard 1959 (Nr. 1037)
  • 2. Heimatblätter für den Südwestlichen Harzrand, Heft Nr. 41 Jahrgang 1985, Seite 13-39 vom Heimat- und Geschichtsverein Osterode am Harz
  • 3. Deutsches Geschlechterbuch, Band 74 Seite 524-529 und Band 75 Seite 505-529